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BGH, 12.12.1958 - VIII ZR 217/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1959, 297
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 31.03.1931 - II 222/30
1. Über satzungsmäßig gebundene Namensaktien im amtlichen Börsenhandel. 2. Sind …
Auszug aus BGH, 12.12.1958 - VIII ZR 217/57
Der Teilnehmer ist nur, wenn die Post die Genehmigung nicht erteilt, unvermögend, die versprochene Leistung, die nur mit Zustimmung der Post erfolgen kann, zu erbringen (vgl. RGZ 99, 233, 234; 132, 149, 157).
- BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91
Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis
Bei der Feststellung, ob die vom Kläger getroffenen Maßnahmen darüber hinaus auch dem Willen des Erblassers entsprachen, wird das Berufungsgericht allerdings zu klären haben, ob diese Maßnahmen von dem erteilten "unwiderruflichen Auftrag", die näher bezeichneten Objekte "auf Rechnung" des Erblassers "zu vermarkten", umfaßt oder ob die dadurch entstehenden Kosten durch die vorgesehene Vergütung in Höhe von 18 % des Verkaufspreises der Eigentumswohnungen abgegolten sein sollten; in diesem Fall wäre der Aufwendungsersatzanspruch des Klägers nach dem Willen der Vertragsparteien abbedungen und vereinbart, daß der Kläger die Aufwendungen selbst zu tragen habe (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1958 - VIII ZR 217/57 = LM FernsprechO Nr. 1 unter II 1 c;… MünchKomm/Seiler, BGB, 2. Aufl., § 670 Rdnr. 4;… Erman/Hauß, BGB, 8. Aufl., § 670 Rdnr. 3, jeweils m.w.Nachw.).